Gericht erklärt Bettensteuer in Deutschland für zulässig
Geschrieben am 06.06.2011 von Priska WolfRichter geben grünes Licht für Bettensteuer. Wird Urlaub in Deutschland jetzt überall teurer? Vereinzelt gibt es die Bettensteuer schon, als „Kulturförderabgabe“ oder unter anderem Namen. Doch bis jetzt war nicht klar, ob die Gerichte die Abgabe nicht wieder kassieren würden. Denn zwei Hoteliers wollten die Bettensteuer wieder zu Fall bringen.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz stellte sich aber auf die Seite der Städte und erklärte die Bettensteuer in Bingen und Trier für rechtmäßig. Bingen verlangt seit kurzem 3 Euro pro Nacht und Gast, Trier einen. Zwar steht ein Urteil zur Bettensteuer in Köln noch aus, der Spruch aus Koblenz setzt jedoch klare Signale pro Bettensteuer.
Das Urteil könnte bundesweit weitere Städte auf den Plan rufen. Bisher haben nur vereinzelt Städte eine Bettensteuer diskutiert und eingeführt. Damit sollen Einnahmeverluste aus der reduzierten Mehrwertsteuer für Hoteliers ausgeglichen werden, die von der schwarz-gelben Koalition in Berlin beschlossen worden war.
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