Fluggesellschaften sollen künftig auch Schadenersatz zahlen müssen, wenn sie einen Flug annullieren. Das fordert die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof. Danach sollen Passagiere in Zukunft nicht nur wie bisher den Flugpreis zurückfordern können und Anspruch auf Betreuung haben, sondern auch weitere Kosten erstattet bekommen.
Im vorliegenden Fall ist eine Maschine von Air France kurz nach dem Start von Paris nach Vigo wegen technischer Probleme umgekehrt. Zwei Familien haben daraufhin gegen Air France geklagt, weil ihnen dadurch Kosten entstanden sind. Eine Familie wurde von der Airline nach Portugal geflogen, von wo sie ein Taxi für 170 Euro in den Heimatort brachte. Das Geld hierfür fordert die Familie nun zurück.
Außerdem klagt eine zweite Familie, die am Flughafen in Paris wartete. Sie verlangt 650 Euro pro Person für immateriellen Schaden, die Erstattung der Mahlzeiten am Flughafen und der Kosten für einen zusätzlichen Tag Hundepension.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs müssen dem Vorschlag der Generalanwältin nicht folgen. In der Vergangenheit haben sie dies jedoch meistens getan.
Gloobi, Foto Flickr/Amadeus