Ein Passagier eines Kreuzfahrtschiffes wurde von Bord gewiesen, weil er sich weigerte seine zwei Whiskeyflaschen abzugeben – zu Unrecht, wie nun das Amtsgericht Frankfurt entschied.
Als der Mann in Oslo an Bord eines Kreuzfahrtschiffes ging, wurde er aufgefordert seinen Koffer zu öffnen. Das Sicherheitspersonal fand darin zwei angebrochene Flaschen Whiskey und wollte diese dem Gast abnehmen. Der Mann weigerte sich jedoch und nahm die Flaschen wieder an sich. Am darauffolgenden Tag wurde er aufgrund dieses Vorfalls in Kopenhagen zusammen mit seiner Begleiterin des Schiffes verwiesen.
Das Amtsgericht in Frankfurt entschied nun, dass ein Passagier nur dann von Bord verwiesen werden darf, wenn die Zuwiderhandlung oder der Verstoß gegen die Hausordnung Schaden für das Schiff, die Gäste oder die Bestatzung bedeutet. Da dies in diesem Fall nicht zutrifft, war der Rauswurf nicht gerechtfertigt.
Die Reederei muss nun dem Kläger den Reisepreis um sechs Siebtel mindern, den Rückflug von Kopenhagen nach Zürich zahlen und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude leisten.
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