Wer sein Haustier mit in die Ferien nehmen will, muss einige Dinge beachten: Vorgeschrieben sind ein Mikrochip, Tollwut-Schutzimpfung und ein EU-Heimtierausweis, bevor der Vierbeiner Deutschland überhaupt verlassen darf. Bis Mitte 2011 ist laut ADAC statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung auch eine Tätowierung erlaubt. Grund für den Aufwand: Es soll verhindert werden, dass die Tiere Tollwut einschleppen oder verbreiten.
Den Heimtierausweis gibt es beim Tierarzt. Enthalten sind Angaben zum Tier und seinem Besitzer sowie der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung. Die letzte Impfung muss mindestens 21 Tage und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein. In Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta gibt es zusätzliche Auflagen wie Bluttests, Wartefristen oder ein Wurmtest.
Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (etwa Schweiz, Island, Norwegen, Kroatien, USA) genügt der Heimtierausweis. Beim Transit oder für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten muss vor dem Reiseantritt eine Blutprobe (mindestens 30 Tage nach der Impfung) durchgeführt werden (etwa für Serbien, Mazedonien, Türkei, Marokko, Indien und Mexiko). In Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn ist die Einreise bestimmter Kampfhunderassen verboten, und in einigen Ländern besteht zusätzlich für Hunde Leinen- und teilweise auch Maulkorbpflicht.
Gloobi, Foto Pixelio/Ulrike Karow
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