Mit was sich Richter hierzulande alles beschäftigen müssen: Ist ein Hund, der sein Geschäft an Deck eines Kreuzfahrtschiffes verrichtet, ein Reisemangel? Das Amtsgericht Offenbach sagt klar nein und sieht darin lediglich eine „optische Beeinträchtigung“, berichtet die Fachzeitschrift Reiserecht Aktuell.
Aber der Reihe nach: Auf einer Kreuzfahrt in Asien zeigte ein dressierter Schnauzer an Bord der „Costa Marina“ seine Kunststückchen. Zweimal täglich führte die Künstlerin ihren Hund auf dem Passagierdeck Gassi. Die Hundehaufen spülte sie hinterher mit Wasser kurz weg, was nicht immer alle Spuren beseitigte.
Ein Ehepaar sah in der Verunreinigung einen Reisemangel und klagte auf eine Minderung des Reisepreises. Der Richter erkannte dies aber nicht an. Die Verunreinigung sei eine „bloße Unannehmlichkeit“. Weil der Hund in den asiatischen Häfen nicht an Land gehen durfte, seien die Hundehaufen an Bord „mehr oder weniger unausweichlich“, so das Gericht.
Gloobi, Foto Costa Kreuzfahrten
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