Ein Herz für Business Traveller: Kombinierte Geschäfts- und Urlaubsreisen sind künftig anteilig von der Steuer absetzbar. Die hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in einem Erlass an die Finanzämter entschieden. Bisher wurden nur die Kosten für reine Dienstreisen anerkannt.
Hintergrund für die neue Handhabung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das über die Anerkennung des Besuchs einer Fachmesse im Ausland und einem anschließendem Urlaub entschieden hatte. Die Richter stellten klar, dass eine Kombination von Privat- und Geschäftsreisen erlaubt ist. Der dienstliche Nutzen müsse jedoch im Vordergrund stehen und Reisekosten klar zuordenbar sein.
Gloobi, Foto Pixelio/Sturm
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