Keine Asche für Aschewolke: Air Berlin, Condor und Lufthansa weigern sich, gestrandeten Passagieren die Hotelkosten zu erstatten, berichtete das ARD-Magazin Panorama gestern Abend. Urlauber, die wegen des Flugverbots im April länger bleiben mussten, laufen ihrem Geld hinterher.
Dabei sei die Rechtslage eindeutig, so Reiserechtler Prof. Ronald Schmid. Bei Flugausfällen müsse die Airline zusätzliche Kosten zum Beispiel für Hotelübernachtungen übernehmen. Das gelte auch bei höherer Gewalt, wie im Fall der Vulkanasche.
Diese Ansprüche würden allerdings von den Airlines teilweise ignoriert. Offensichtlich bauen sie darauf, dass aus Angst vor noch höheren Kosten nur wenige Betroffenen die Erstattung vor Gericht einklagen.
Gloobi, Foto Wikipedia
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