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Bettensteuer nach Urteil vom Tisch

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Brandenburg hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer als eine Entscheidung mit “Signalwirkung für ganz Deutschland” begrüßt. Es sei ein wichtiges Urteil für die Hotellerie im Land, sagte der Präsident der Dehoga Brandenburg, Mario Kade, am Donnerstag. Das Gericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, dass die Erhebung einer Bettensteuer in Bingen und Trier (beide Rheinland-Pfalz) zum Teil verfassungswidrig war. Die Steuer dürfe laut Gericht nur bei privaten und nicht bei geschäftlichen Übernachtungen erhoben werden.

“Eine solche Trennung lässt sich in der Praxis kaum umsetzen, geschweige denn kontrollieren”, sagte Kade. “Das Thema Bettensteuer dürfte damit vom Tisch sein.” Besonders in Brandenburg dürfe die Bedeutung des Tourismus nicht unterschätzt werden, erklärte Kade.

Quelle: dapd

 

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