Vor kurzem haben wir uns im Freundeskreis mit dem Thema „Blind Booking“ als Geburtstagsgeschenk beschäftigt. Schnell kam die Frage auf, worauf man bei dieser Form der Flugbuchung achten muss. Unsere Recherchen möchten wir gerne hier mit Euch teilen
Eine Flugreise mit unbekanntem Ziel erscheint für spontane Urlauber sehr reizvoll. Wer beim Reiseziel flexibel ist, kommt hier durchaus auf seine Kosten, da die Preise günstiger sind als bei einer „normalen“ Buchung.
In der Regel wird am Ende der Buchung das Reiseziel bekannt gegeben, und nicht erst am Flughafen.
Doch auch hinter dem „Blind Booking“ steckt ein Buchungsprozess bei einem touristischen Anbieter, und es gilt einiges zu beachten, damit der Überraschungstrip trotz aller Flexibilität kein Reinfall wird.
Wer für andere einen Flug mit reserviert, benötigt beispielsweise die genaue Namensnennung des entsprechenden Begleiters im Pass für den „Passenger Name Record“ (PNR) auf dem Ticket. Änderungen des PNR sind generell nicht möglich, und wer einen Doppelnamen führt oder geschieden ist, sollte hier aufpassen, damit die Airline die Beförderung nicht ablehnt.
Wer vor allem auf Kurzzeit-Angebote aus ist, sollte darauf achten, das eine Nacht am Zielort eingeplant wird. Es gibt Fälle, in denen die „Blind Booker“ am Abend nach Ankunft am Flughafen mit der nächsten Morgenmaschine schon wieder zurück mussten. Man sollte nicht automatisch davon ausgehen, einen kompletten Tag am Zielort zur freien Verfügung zu haben.
Tipp: Am sichersten sind die Ziele, zu denen nur 1. Maschine
am Tag geht. Wer länger als 1. Nacht bleibt, für den spielt das nicht so eine große Rolle.
Bei Fernzielen wie Thailand oder den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt es auch beim „Blind Booking“ im Vorfeld einen Blick auf die Passregelungen zu werfen. Wer die USA im Visier hat, muss zudem auf die ESTA-Anfrage über Internet achten. Dies ist umso wichtiger, wenn mit der Reise ein anderer überrascht werden soll, der im Vorfeld keine Details erfahren darf.
Für exotische Ziele wie Afrika, Indien oder Südamerika sind Impfungen sinnvoll und werden teilweise auch bei der Einreise als Nachweis verlangt.
Und noch ein Tipp in Sachen Koffer & Co.: Auch beim „Blind Booking“ gelten die allgemein gültigen Gepäckregelungen der jeweiligen Fluggesellschaften.
Blind Booking bietet u.a. die Airline Germanwings an: https://www.germanwings.com/skysales/BlindBooking.aspx







